Jahresabschluss
Der Jahresabschluss setzt den betriebswirtschaftlichen Endpunkt eines Geschäftsjahres für Unternehmen. Er signalisiert somit auch den Abschluss der Buchführung am Bilanzstichtag und dient als Grundlage für die Steuerermittlung der zuständigen Finanzbehörde. Als Bilanzierung des Geschäftsjahres, verschafft der Jahresabschluss einen hervorragenden Überblick über Gewinne und Verluste und dient als Basis für wichtige Unternehmensentscheidungen.
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Am Ende eines jeden Geschäftsjahres sind alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in Österreich dazu angewiesen einen Jahresabschluss zu erstellen und den zuständigen Abgabebehörden zu übergeben. Dabei muss der jährliche Finanzbericht die Gewinn- und Verlustrechnung, als auch eine übersichtliche Bilanz enthalten, anhand derer man die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens abbilden kann. So dokumentieren Jahresabschlüsse sämtliche Geschäftsvorgänge des Geschäftsjahres und bilden die Lage des Vermögens, des Ertrages, der Verbindlichkeiten, der Aufwendungen, der Rechnungsabgrenzungsposten und der Rückstellungen eines Unternehmens ab. Auf der Basis dieser jährlich erhobenen Daten, werden auch die Höhe der Einkommenssteuer und der Körperschaftssteuer festgelegt. Konten und Buchhaltung werden am Bilanzstichtag, der den letzten Tag des Wirtschaftsjahres markiert, abgeschlossen. Außerdem muss der Jahresabschluss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. In einem angehängten Lagebericht werden der jährliche Geschäftsverlauf und die Geschäftsergebnisse exakt dokumentiert, in denen auch etwaige Risiken für den Erfolg des Unternehmens beschrieben werden.
Grundsätzlich sind alle Kaufleute, die laut HGB ein Handelsgewerbe betreiben dazu verpflichtet am Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Die einzige Ausnahme bilden Einzelkaufleute, die an den ersten oder letzten zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen 600.000 Euro Umsatzerlös und 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschafteten oder erwirtschaften. Somit müssen folgende Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen:
Darüber hinaus gibt es genaue Regelungen zur Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen. So müssen Kapitalgesellschaften ihren jährlichen Finanzbericht an das Firmenbuchgericht übergeben, während Personengesellschaften und Einzelunternehmen von dieser Pflicht befreit sind, sofern sie eine gewisse Größe nicht überschreiten und außerdem gewisse Angaben in ihre Bilanz mitaufnehmen. Handelt es sich bei Kapitalgesellschaften um Kleinstkapitalgesellschaften, haben diese die Möglichkeit den Jahresabschluss zu hinterlegen. In diesem Fall ist er zwar öffentlich über den Bundesanzeiger zugänglich, jedoch nur gegen eine geringe Gebühr. Zweigniederlassungen von ausländischen KGs sind ebenfalls zur Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht verpflichtet, wie auch verdeckte Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ab einer bestimmten Größe.
Welche Art von Jahresabschluss erstellt werden muss, hängt von der Aggregationsform eines Unternehmens ab. Während ein einzelnes Unternehmen als juristische Person nur einen Einzelabschluss einreichen muss, muss ein Konzern einen Konzernabschluss erstellen, der sowohl für die Muttergesellschaft als auch für jede Tochtergesellschaft einen Einzelabschluss beinhaltet. Bei mehreren Unternehmen, die rechtlich selbständig agieren, aber dennoch in einen Konzern eingegliedert sind, werden sämtliche Einzelabschlüsse ebenfalls zu einem Konzernabschluss zusammengeführt. So kann ein übersichtliches Bild der Gesamtgruppe an die Abgabebehörden übergeben werden.
Wann muss ein Jahresabschluss erstellt werden? Zählt dein Unternehmen zu den rechnungslegungspflichtigen, so gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Fristen, die du bei der Einreichung deines Jahresabschlusses einhalten musst.
Da die Erstellung eines Jahresabschlusses immer mit viel Aufwand einhergeht und das nächste Geschäftsjahr bereits nach voller Aufmerksamkeit verlangt, wird oft darauf vergessen, welchen Nutzen Unternehmen aus einer detaillierten Analyse und einer exakten Aufarbeitung des jährlichen Finanzberichtes ziehen können. Wir sehen den Jahresabschluss unserer Klienten immer auch als Grundlage für die strategische Planung des zukünftigen Unternehmenserfolges. Die aussagekräftigen Zahlen des Finanzberichtes sind ein Schatz und geben Aufschluss über Potentiale, Risiken und Problemlösungsansätze. Darum nutzen wir die Ergebnisse des Geschäftsjahres unserer Klienten immer auch als Denkanstoß für Verbesserungen und analysieren ihn akribisch, um für die nächsten Jahre vorauszuplanen und den Erfolg des Unternehmens mitzugestalten. Das verschafft Planungssicherheit und ermöglicht eine Optimierung der Steuerbelastung und Investitionsentscheidungen.
Damit der jährliche Finanzbericht ein exaktes Bild der finanziellen Lage eines Unternehmens zeichnen kann, gibt es eine genaue Aufschlüsselung über dessen Inhalte und dessen Form. Auf alle Fälle muss der Jahresabschluss zumindest eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres enthalten und hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Häufig werden zusätzlich Anhänge hinzugefügt, die weiterführende Informationen zur Finanzsituation des Unternehmens abbilden, die aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht hervorgehen. Damit wird die Interpretation der Bilanzen und der GuV erleichtert, indem zum Beispiel die angewandten Methoden erläutert werden. Die Einreichung solcher Anhänge sind für Kapitalgesellschaften verpflichtend, für Kleinstkapitalgesellschaften freiwillig und für mittlere sowie kleine Unternehmen weniger umfangreich.
Zu guter Letzt enthält der Jahresabschluss oft einen Lagebericht, der für Kapitalgesellschaften sowie für Unternehmen, die einen Konzernabschluss vorlegen müssen, verpflichtend sind. Darin werden die Geschäftsverläufe und Geschäftsergebnisse in Kontext mit Risiken und Chancen für die Zukunft des Unternehmens gesetzt. Der Lagebericht, der mit dem Jahresabschluss gemeinsam abgegeben wird, kann als Analyse des Geschäftsjahres betrachtet werden, der einen Wirtschaftsbericht, einen Prognosebericht, einen Bericht zu Finanzrisiken, einen Vergütungsbericht, eine Erklärung zur Unternehmensführung, sowie Berichte zu Forschung, Entwicklung, etwaige Zweigniederlassungen, Vergütungen, Kontrollmanagement, Risikomanagement und zur Übernahmesituation beinhaltet. Zu guter Letzt sind kapitalmarktorientierte KGs dazu verpflichtet eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel einzureichen und können freiwillig eine Segmentberichterstattung ergänzen.
Die Bilanz ist bloß ein Teil des Jahresabschlusses und eine simple Gegenüberstellung von Eigenkapital und Schulden. Somit sind Bilanz und Jahresabschluss nicht das gleiche, aber untrennbar miteinander verwoben. Durch die Auflistung von Aktiva und Passiva lässt sich das Eigenkapital ermitteln. Unter den Aktiva werden Größen wie Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern sowie durch das Eigenkapital nicht gedeckte Beiträge zusammengefasst. Passiva beschreiben hingegen Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern. Die Bilanz basiert dabei auf dem Inventar eines Unternehmens, indem sämtliche Vermögensgegenstände nach Wert sowie Menge aufgelistet sind. Diesen Mengen und Werten werden in der Bilanz bestimmte Geldwerte zugewiesen. So kann aus der Bilanz ermittelt werden, woher das Unternehmen seine Mittel bezieht und wie diese verwendet werden.
Phase 1 – Vorbereitung
In die Erstellung eines Jahresabschlusses fließt eine Menge Vorbereitungszeit. Der erste wichtige Schritt dabei ist eine vollständige und exakte Inventur, welche den tatsächlichen Vermögensbestand und sämtliche Schulden des Unternehmens in einer Bestandsliste zusammenfasst. Zudem werden die für den Jahresabschluss benötigten Arbeitsunterlagen, wie Mietverträge, Pachtverträge, Handelsregisterauszüge, Gesellschafterverträge, Kopien aller Rechnungen und Belege, Leasingverträge und Spendenquittungen zusammengetragen und sortiert. Auch sämtliche Verträge von Krediten, Versicherungen und Personal werden benötigt. Auch die Abschreibung der Betriebsanlagen und das Fahrtenbuch werden vorbereitet. Offene Forderungen werden auf ihre Bonität geprüft und Informationen zu Rücklagen und Rechnungsabgrenzungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Phase 2 – Abschluss der Konten
Im nächsten Schritt werden alle Unterkonten und Hauptkonten abgeschlossen. Wenn aus Gründen der Übersichtlichkeit wichtige Konten aufgesplittert wurden, müssen die Salden dieser Unterkonten für den Jahresabschluss wieder zusammengeführt werden. Anschließend werden die Hauptkonten ebenfalls für das Geschäftsjahr abgeschlossen und jeweils in die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen.
Phase 3 – Die Abschlussübersicht
Durch das Erstellen einer abschließenden Tabelle, werden die Zahlen überprüft. Anfangsbestände, Endbestände, Soll- und Habenbuchungen, die Salden der Haupt- und Unterkonten und Korrekturen gliedern das Ergebnis in Bestandskonten und Erfolgskonten.
Phase 4 – Die Feststellung
Je nach Rechtsform des Unternehmens, muss der Jahresabschluss von legitimen Vertretern abschließend festgestellt werden. Bei einer GmbH übernimmt diesen Task die Generalversammlung, während einem Abschlussprüfer diese Aufgabe bei einer KG obliegt. Im Falle von Genossenschaften prüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss wonach die Generalversammlung ihn feststellt. Bei einer Personengesellschaft, ist die Gesellschafterversammlung damit beauftragt.
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