Services
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im österreichischen Einkommensteuerrecht. Einnahmen gelten als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich und rechtlich über sie verfügen kann. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Dieses Prinzip ist insbesondere für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relevant, aber auch für die Geltendmachung von Werbungskosten im außerbetrieblichen Bereich, also z.B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder bei Vermietungseinkünften.
Vom Grundprinzip des Zufluss-Abfluss-Prinzips gibt es jedoch einige Ausnahmen wie insbesondere bei folgenden Sachverhalten:
Von der Finanzverwaltung wurde bisher die Meinung vertreten, dass Kreditkartenzahlungen erst mit der Abbuchung vom Bankkonto des Zahlers als Ausgabe abgesetzt werden können. Diese Rechtsansicht wurde nun vom VwGH (GZ Ro 2021/13/0003 vom 26.3.2025) inhaltlich bestätigt. Ein steuerpflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer hatte Reisekosten mit der privaten Kreditkarte in einem Geschäftsjahr bezahlt und diese Kosten in diesem Geschäftsjahr geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Betriebsausgabe mangels Abflusses nicht an, da der Einzug vom Bankkonto erst im Folgejahr durchgeführt wurde. Der VwGH führte diesbezüglich aus, dass der Verlust der tatsächlichen Verfügungsmacht über den Geldbetrag beim Kreditkarteninhaber erst mit der Abbuchung vom Bankkonto eintritt. Bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Einzugs liegt die Abbuchung noch im Dispositionsbereich des Kreditkarteninhabers. Dementsprechend liegt im Zeitpunkt der Kreditkartenzahlung noch keine Vermögensminderung und damit kein steuerlicher Abfluss vor.
Bild: © Adobe Stock – Prathankarnpap
Dein Erfolg liegt uns am Herzen
Wir stehen an deiner Seite, ein Leben lang. Unseren Klienten bieten wir aktive Beratungsdienstleistungen und möglichen Partnern und Mitarbeitern eine garantierte Investition in ihre berufliche Zukunft. Tritt mit uns in Kontakt und lass uns reden.
DAS SIND WIR
UNSERE SERVICES
INFORMATIONEN
© CONSOLV 2025. Alle Rechte vorbehalten.