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Hinweis: Dieser Artikel wurde nach Veröffentlichung der Inflationsanpassungsverordung 2026 aktualisiert und enthält nun die fixierten Tarifstufen für 2026.
Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst werden. Das verbleibende Drittel wird aufgrund der Budgetsanierung derzeit ausgelassen. Beim Spitzensteuersatz von 55 % erfolgt keine inflationsbedingte Anpassung.
Durch die automatische Inflationsanpassung der für die Anwendung der 1. bis 5. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2026.
Einkommen (in €) | Grenzsteuersatz | |
---|---|---|
Über | Bis | |
0 | 13.539 | 0 % |
13.539 | 21.992 | 20 % |
21.992 | 36.458 | 30 % |
36.458 | 70.365 | 40 % |
70.365 | 104.859 | 48 % |
104.859 | 1.000.000 | 50 % |
Über | 1.000.000 | 55 % |
Grundlage für die Tarifänderung ist die rollierende Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025, die 2,6 % beträgt. 2/3 davon ergeben eine Anhebung von 1,733 %.
Bild: © Worranan – stock.adobe.com
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