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Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,073 betragen die Sozialversicherungswerte für 2026 voraussichtlich (in €):
2026 | 2025 | |
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Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 | 551,10 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich | 826,65 | 826,65 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 231,00 | 215,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) | 6.930,00 | 6.450,00 |
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) | 13.860,00 | 12.900,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) | 8.085,00 | 7.525,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 zum Vorjahr unverändert.
Bild: © Butch – stock.adobe.com
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