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Aufwertungszahl und voraussichtliche Beitragsgrundlagen für 2027
Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,046 betragen die Sozialversicherungswerte für 2027 voraussichtlich (in €):
| 2027 | 2026 | |
|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 | 551,10 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich | 826,65 | 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage täglich | 247,00 | 231,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug) | 7.410,00 | 6.930,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) | 14.820,00 | 13.860,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) | 8.645,00 | 8.085,00 |
Besonderheiten durch das Budgetbegleitgesetz und außertourliche Anhebung
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 zum Vorjahr unverändert. Zusätzlich zur laufenden Aufwertung wird die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich um 5 € pro SV-Tag angehoben.
Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert)
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