Services
In der heutigen Arbeitswelt werden Mobilität und Flexibilität zunehmend gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist daher keine Seltenheit mehr und oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Das Lohnsteuerprotokoll 2007 enthält einige Klarstellungen, in welchen Fällen die Umzugskosten (sofern vom Dienstnehmer getragen) steuerlich absetzbare Werbungskosten darstellen. Dabei ist es unerheblich, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde. Erforderlich ist allerdings die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes.
Abzugsfähig sind Umzugskosten auch dann wenn ein Arbeitsloser an einen neuen Dienstort übersiedelt, ein Berufsanfänger von den Eltern zum entfernten Dienstort zieht oder die Übersiedlung aus dem Ausland nach Österreich erfolgt. Hingegen ist die Übersiedlung ins Ausland zur Annahme eines neuen Jobs allerdings nicht absetzbar.
Zu den abzugsfähigen Kosten des Umzugs zählen dabei:
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung (somit auch Maklerkosten) sind nicht absetzbar. Die Kosten für die vertragsgemäße Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwohnung werden von der Finanzverwaltung ebenso nicht anerkannt.
Bild: © rangizzz – Fotolia
Dein Erfolg liegt uns am Herzen
Wir stehen an deiner Seite, ein Leben lang. Unseren Klienten bieten wir aktive Beratungsdienstleistungen und möglichen Partnern und Mitarbeitern eine garantierte Investition in ihre berufliche Zukunft. Tritt mit uns in Kontakt und lass uns reden.
DAS SIND WIR
UNSERE SERVICES
INFORMATIONEN
© Consolv 2024. Alle Rechte vorbehalten.