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In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der OGH (29.1.2014, 9 Ob 56/13w) festgehalten, dass nicht ohne weiteres zeitgleich mit dem Versand auch vom Zugang elektronischer Rechnungen ausgegangen werden kann, wenn der Rechnungslegende mittels einer automatisiert generierten Abwesenheitsnotiz von einer vorübergehenden Verhinderung des Rechnungsempfängers (beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub) verständigt wird. Im konkreten Anlassfall wurde eine anders lautende Vertragsklausel bei einem Kreditkartenunternehmen als unwirksam eingestuft. Ein solcher Schutz darf vom Rechnungsempfänger naturgemäß nicht für eine arglistige Zugangsvereitelung missbraucht werden. Auf die Frage, ab wann ein Verhalten als arglistige Zugangsvereitelung zu werten ist, ging der OGH in seiner Entscheidung leider nicht ein.
Bild: © Henry Schmitt – Fotolia
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