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Wie bereits angekündigt hat das BMF auf seiner Homepage unter der Rubrik Berechnungsprogramme (https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/berechnungsprogramme.html) einen Grundstücks-wertrechner veröffentlicht. Das Programm ermöglicht die Berechnung des Grundstückswerts nach dem Pauschalwertmodell – seit 1. Jänner 2016 gilt der Grundstückswert regelmäßig als Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage (anstelle des dreifachen Einheitswerts) bei Ermittlung der Grunderwerbsteuer.
Das Ergebnis des Grundstückswertrechners (Berechnungs-blatt) ist im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer für Dokumentationszwecke aufzubewahren. Bei Anwendung des Pauschalwertmodells kann es vorkommen, dass abgrenzbare Gebäudeteile – etwa Altbau und Zubau – betreffend Alter und Gebäudeart unterschiedlich zu bewerten sind. In solchen Fällen muss für jeden Gebäudeteil ein eigenes Berechnungsblatt mittels Grundstückswertrechner erstellt werden.
Bild: © nmann77 – Fotolia
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