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Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses

Februar 2023

Kategorien: Klienten-Info

Zum Jahresende 2022 hin wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen bzgl. der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss bis Juni 2023 zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist (Einreichung beim Firmenbuch) für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1. Juli 2022 von 9 auf 12 Monate.

Für Bilanzstichtage nach dem 30.06.2022 aber vor dem 31.10.2022 kommt nach dem Vorbild der bisherigen Regelung eine einschleifende Fristverkürzung zur Anwendung.

Bild: © Adobe Stock – Friedberg

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