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Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie
Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können bei der Veranlagung 2015 letztmalig 20% der Aufwendungen zusätzlich als Bildungsfreibetrag und somit als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Außerdem gibt es einen Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung/Unterbringung). Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%. Ab 2016 fallen diese Begünstigungen weg, sodass ein Vorziehen von Bildungsmaßnahmen zweckmäßig sein kann.
Bild: © Ewa Walicka -Fotolia
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