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Mai 2017
Grundsätzlich können Kinderbetreuungskosten bis höchstens 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) geltend gemacht werden, sofern das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 10. bzw. das 16. Lebensjahr (bei…
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