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ORF-Beitragspflicht für Unternehmen seit Jahresbeginn

Februar 2024

Kategorien: Klienten-Info

Mit 1.1.2024 ist die neue ORF-Beitragspflicht in Kraft getreten, welche die bis dahin gültige GIS-Gebühr ersetzt. Da es nunmehr keine Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist, dass eine Rundfunkempfangseinrichtung vorhanden ist, wird die Anzahl der Beitragspflichtigen gerade im Bereich der Unternehmen deutlich steigen. Die ORF-Beitragspflicht ist eng mit der Kommunalsteuerpflicht verknüpft – so sind jene Unternehmen zur Leistung des ORF-Beitrags verpflichtet, die im Jahr 2023 in einer Gemeinde über eine Kommunalsteuer-Betriebsstätte verfügt haben und Kommunalsteuer entrichten mussten. Das gilt für jede Person, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, wobei für die Kommunalsteuer vorgesehene Befreiungen auch für den ORF-Beitrag gelten.

Rechnerisch betrachtet ergibt sich die Gesamtsumme des von dem Unternehmen zu entrichtenden ORF-Beitrags aus der monatlichen Anzahl der ORF-Beiträge, welche sich wiederum aus der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage der jeweiligen Betriebsstätte für den jeweiligen Monat ableitet. Hierbei ist folgende Staffelung zu beachten:

Kommunalsteuerbemessungsgrundlage

Anzahl der ORF-Beiträge
pro Betriebsstätte

Bis 1,6 Mio. €

1

Bis 3 Mio. €

2

Bis 10 Mio. €

7

Bis 50 Mio. €

10

Bis 90 Mio. €

20

Über 90 Mio. €

50

Maximal können jedoch für ein Unternehmen für ein Kalendermonat 100 ORF-Beiträge anfallen – selbst wenn mehrere Betriebsstätten i.S.d. Kommunalsteuer vorliegen. "Ein (1) ORF-Beitrag" beträgt für die Jahre 2024 bis 2026 15,3 € pro Monat, daher beläuft sich die höchstmögliche Belastung an ORF-Beiträgen für ein Unternehmen pro Monat auf 1.530 €. Der ORF-Beitrag pro Monat liegt damit deutlich unter der bisherigen GIS-Gebühr. Abhängig vom jeweiligen Bundesland kann es zusätzlich zu monatlichen Landesabgaben auf den ORF-Beitrag kommen. Aktuell machen die Landesabgaben monatlich zwischen 3,10 € und 4,60 € aus (in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Tirol und Steiermark).

Der Beginn und das Ende der ORF-Beitragspflicht sind der ORF-Beitrags Service GmbH zu melden. Meldeverstöße i.Z.m. ORF-Beiträgen können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 € geahndet werden.

Bild: © Adobe Stock – elmar gubisch

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