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In der KI 01/16 haben wir über die neue Grundstückswertverordnung berichtet. Demnach ist ab 2016 der Grundstückswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer entweder nach der Pauschalwertmethode oder anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels zu ermitteln. Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit an einem Berechnungsprogramm für die Anwendung des Pauschalwertmodells. Seitens des Finanzministeriums ist es beabsichtigt, dieses Programm bis spätestens Mitte März 2016 auf der BMF-Homepage zur Verfügung zu stellen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten.
Bild: © Jakub Krechowicz – Fotolia
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