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Im Mai 2008 wurde der gesetzliche Schwellenwert von 5 % überschritten und es kam daher mit 1.9.2008 zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse um 5,7 %. Gleichzeitig wurden die Mindestmietzinse (vormals Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge) ebenfalls um 5,7 % angepasst. Die erhöhten Mietzinse gelten für Zinstermine ab 1.10.2008. Das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale ist an den Mietzins der Kategorie A gekoppelt und wurde bereits per 1.9.2008 um 5,7 % erhöht. Die neuen und alten Kategoriemietzinse sowie Mindestmietzinse je m² Nutzfläche in € betragen im Einzelnen wie folgt:
Kategoriemietzins | Mindestmietzins | |||
alt | neu | alt | neu | |
Kategorie A | 2,91 | 3,08 | 1,93 | 2,04 |
Kategorie B | 2,19 | 2,31 | 1,46 | 1,54 |
Kategorie C | 1,46 | 1,54 | 0,97 | 1,03 |
Kategorie D brauchbar | 1,46 | 1,54 | 0,97 | 1,03 |
Kategorie D unbrauchbar | 0,73 | 0,77 | 0,73 | 0,77 |
Für die von Wiener Wohnen verwalteten Objekte werden die neuen – ab 1. Oktober 2008 wirksamen – Kategoriebeträge bis auf weiteres nicht angewendet.
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