Zangl, Pache & Partner ∣ +43 50 933 100 ∣ zapa@consolv.at Dorn & Partner ∣ +43 50 933 200 ∣ neunkirchen@consolv.at Henning & Partner ∣ +43 50 933 300 ∣ henning@consolv.at Lassacher & Partner ∣ +43 50 933 400 ∣ info@consolv.at
Zangl, Pache & Partner ∣ +43 50 933 100 ∣ zapa@consolv.at Dorn & Partner ∣ +43 50 933 200 ∣ neunkirchen@consolv.at Henning & Partner ∣ +43 50 933 300 ∣ henning@consolv.at Lassacher & Partner ∣ +43 50 933 400 ∣ info@consolv.at
Consolv Steuerberatung Logo in Grün mit weißer Schrift

Steuer-News

Services

Steuern A – Z

Suche: Mietrecht

Erhöhung der Mietrichtwerte für Altbauwohnungen ab 1. April 2019

April 2019

Mit 1. April 2019 werden die Mietrichtwerte für Altbauwohnungen um rund 4% erhöht – die mietrechtlichen Richtwerte gelten für zahlreiche Mietwohnungen in Österreich bei Neuvermietungen. Die maßgeblichen Werte pro Bundesland sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (in € pro m² und Monat).

Bundesland

Ab 1.4.2019

1.4.2017 bis 31.3.2019

Burgenland

5,30

5,09

Wien

5,81

5,58

Niederösterreich

5,96

5,72

Oberösterreich

6,29

6,05

Kärnten

6,80

6,53

Tirol

7,09

6,81

Steiermark

8,02

7,70

Salzburg

8,03

7,71

Vorarlberg

8,92

8,57

Diese Richtwerte berücksichtigen keine Zu- bzw. Abschläge für Lage und Ausstattung, keine Steuern, Betriebskosten und laufende Inflationsanpassung.

Die Erhöhung entspricht dem Richtwertgesetz, demzufolge alle zwei Jahre eine Anpassung der Richtwertmiete erfolgt.

Bild: © Klaus Eppele – Fotolia

Dein Erfolg liegt uns am Herzen

Wir stehen an deiner Seite, ein Leben lang. Unseren Klienten bieten wir aktive Beratungsdienstleistungen und möglichen Partnern und Mitarbeitern eine garantierte Investition in ihre berufliche Zukunft. Tritt mit uns in Kontakt und lass uns reden.