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Die Kosten für die Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe des Arbeitsplatzes können trotz ausschließlicher beruflicher Veranlassung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. In der von dem UFS getroffenen Entscheidung (GZ RV/2526-W/09 vom 19.1.2010) wurde ein Parkplatz in der Nähe von der 12 km vom Wohnort entfernten Arbeitsstätte angemietet und während der Arbeitszeit (unter der Woche) zur Abstellung des PKW verwendet. Die mit der Parkplatzmiete verbundenen Kosten können nicht als Werbungskosten steuerlich angesetzt werden, da die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits durch dem pauschalen Verkehrsabsetzbetrag abgegolten werden. Der Verkehrsabsetzbetrag betrifft Fahrtkosten im Allgemeinen und deckt nicht nur Treibstoffkosten und Straßengebühren ab, sondern alle mit der Fahrt zusammenhängenden Kosten und somit auch Parkgebühren, Mietkosten für einen Parkplatz und Garagierungskosten. Die Kosten für einen PKW-Abstellplatz können demnach nicht herausgelöst betrachtet und zusätzlich geltend gemacht werden.
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