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Die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes bringt eine zukünftige Erhöhung der Fördermittel bei Naturkatastrophen und eine Soforthilfe für die von den jüngsten Orkanen betroffene Land- und Forstwirtschaft. Der Finanzminister kann künftig ohne Sondergesetze die Mittel des Katastrophenfonds kurzfristig bis zu verdoppeln, sofern die ursprünglich vorgesehenen Fördermittel zur Abdeckung der Schäden nicht ausreichen sollten. Als Soforthilfe für die Land- und Forstwirtschaft und insbesondere für die Holzwirtschaft wird die Errichtung von Nasslagern mit insgesamt 6 Mio € unterstützt. Jedem Betroffenen steht eine 40%ige Förderung der Investitionskosten, maximal jedoch ein Förderbetrag von 100.000 € pro Anlage, zu. Die Nasslagerung ist ein Holzkonservierungsverfahren, welches den Befall durch Schädlinge verringert und die Lagerung großer Holzmengen über mehrere Jahre hinweg unter Beibehaltung der Holzqualität ermöglicht. Die Antragstellung für die Förderung im Zusammenhang mit Nasslagern ist je nach Bundesland an die Landesforstinspektion bzw. Landesforstdirektion zu richten. Von Naturkatastrophen geschädigte Privatpersonen können sich bzgl. der Unterstützung aus dem Katastrophenfonds an ihre Gemeinde wenden. Überdies können die Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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