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Angesichts der anrollenden nächsten COVID-19-Welle soll mit 1. Oktober 2021 wieder die Sonderbetreuungszeit für Eltern in Anspruch genommen werden können – diese Maßnahme soll bis Ende 2021 bestehen bleiben. Mittels Sonderbetreuungszeit können sich beispielsweise im Falle einer coronabedingten Quarantäne der Kinder oder bei einer Schulschließung die Eltern freistellen lassen, damit die Betreuung der Kinder gewährleistet ist. Konkret soll das neue Modell bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit bei vollem Gehalt ermöglichen – im Rahmen der alten Regelung zwischen November 2020 und Juli 2021 waren sogar vier Wochen Sonderbetreuungszeit möglich.
Bild: © Adobe Stock – fizkes
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