Services
Berufstätige Studierende eines ordentlichen Universitätsstudiums können heuer erstmalig bei der Arbeitnehmerveranlagung 2004 die Studiengebühren idHv € 363,36 je Semester steuermindernd ansetzen.
Studierende an Fachhochschulen können darüber hinaus auch alle Aus- und Fortbildungskosten (wie z.B. Literatur), die im Zusammenhang mit ihrem berufsbezogenen Studium stehen, steuerlich geltend machen.
Der VfGH hat am 15. Juni 2004 (G8-10/04) diese Ungleichbehandlung zwischen berufstätigen Studierenden eines ordentlichen Universitätsstudiums und einer Fachhochschule als verfassungswidrig erkannt. Das Urteil betrifft allerdings lediglich die Rechtslage bis Ende 2002.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2004 gilt deshalb die (noch) nicht aufgehobene aktuelle Rechtslage. Da aber durch eine neuerliche Anrufung des VfGH damit zu rechnen ist, dass diese ebenfalls als gleichheits- und damit verfassungswidrig anerkannt wird, empfiehlt es sich, alle Aufwendungen – analog den Bestimmungen für Studierende an Fachhochschulen – geltend zu machen.
Als berufstätige Studierende gelten auch jene, die lediglich Einkünfte aus Hilfstätigkeiten oder Ferialjobs beziehen. Die Tätigkeit muss nicht im Zusammenhang mit dem Studium stehen. Studenten erhalten unter www.oeh.ac.at weiterführende Hinweise.
Bild: © sergign – Fotolia
Dein Erfolg liegt uns am Herzen
Wir stehen an deiner Seite, ein Leben lang. Unseren Klienten bieten wir aktive Beratungsdienstleistungen und möglichen Partnern und Mitarbeitern eine garantierte Investition in ihre berufliche Zukunft. Tritt mit uns in Kontakt und lass uns reden.
DAS SIND WIR
UNSERE SERVICES
INFORMATIONEN
© Consolv 2024. Alle Rechte vorbehalten.